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Krankenversicherung

Für alle, die in der Schweiz wohnhaft sind, ist eine Grundversicherung obligatorisch. Diese deckt die Kosten der medizinischen Versorgung (Medikamente, AerztIn, Spital). Freiwillig ist eine Krankentaggeldversicherung, die den Lohnausfall anstelle der gesetzlichen Lohnfortzahlungspflicht deckt.

Grundversicherung (obligatorisch)

Die Leistungen der Grundversicherung sind vom Gesetz vorgeschrieben und bei allen Krankenkassen gleich. Die Prämien sind aber je nach Kanton und je nach Krankenkasse sehr unterschiedlich! Einige (wenige) Arbeitgeber beteiligen sich freiwillig an den Kosten der Versicherung. Die Kantone müssen Personen mit wenig Einkommen einen Teil der Prämie bezahlen (siehe unten).

Weitere Möglichkeiten zum Sparen:

  • Jahresfranchise: mindestens Fr. 230.- müssen Sie selber bezahlen. Wenn Sie eine höhere Franchise wählen, bezahlen Sie eine tiefere Prämie.
  • HMO- bzw. Casamed-System: Sie haben keine freie Arztwahl mehr, dafür tiefere Prämien.

Neben der Franchise müssen sich alle mit 10 % Selbstbehalt an den Kosten beteiligen (bis maximal Fr. 600.- pro Jahr).

Die obligatorische Grundversicherung ist eine Drittklass-Minimalversicherung. Es gibt zahlreiche freiwillige Zusatzversicherungen, z.B. für Alternativmedizin, Erst- oder Zweitklassversorgung, Zahnbehandlungen etc. Die monatlichen Kosten der Krankenversicherung steigen von Jahr zu Jahr und belasten viele Budgets. Wer wenig verdient, hat Anspruch auf Kantonsbeiträge.

Kantonale Krankenkassen-Beiträge:

  • In Basel-Stadt könnten etwa 40 % der Bevölkerung einen kantonalen Beitrag beantragen. Die Einkommensgrenze wird jedes Jahr neu festgelegt. Es gelten verschiedene Beträge für Alleinstehende (maximales Einkommen BS: 39'000.-) und Verheiratete, Konkubinatspaare oder Personen mit Kindern (maximales Einkommen BS: 64'000.-). Pro Kind können 9?000.- vom Netto-Einkommen abgezogen werden (bei Alleinerziehenden erst ab 2. Kind). Bei Teilzeitarbeit wird der Lohn auf 100% hochgerechnet, wenn Sie nicht begründen können, wieso Sie nicht 100% arbeiten können. Link zur Prämienverbilligung
  • In Basel-Land wird Ihnen, wenn Sie ein kleines Einkommen haben, automatisch ein Formular zugeschickt. Wer Quellensteuer bezahlen muss, bekommt das Formular nur auf Nachfrage.

Krankentaggeldversicherung (freiwillig)

Diese Versicherung sichert Ihnen den Lohn, im Falle einer Krankheit. Am besten ist es, wenn der Arbeitgeber eine Kollektivversicherung abschliesst. Vor allem kleine Firmen haben aber oft keine solche Versicherung. Fragen Sie Ihren Arbeitgeber. Meistens deckt eine Krankentaggeldversicherung 80 % des Lohnes während zwei Jahren. Wenn Sie in einer Firma mit Kollektivversicherung gearbeitet haben und nun die Firma verlassen, können sie diese Versicherung ohne Gesundheitsprüfung individuell weiterführen (innert 30 Tagen nach Ende des Arbeitsverhältnisses).Verlangen Sie einen Kostenvoranschlag. Sie können sich auch privat z.B. bei der Krankenkasse individuell versichern. Individuelle Krankentaggeld-Versicherungen sind aber sehr teuer!

Nützliche Adressen:

  • BS: Amt für Sozialbeiträge, Grenzacherstr. 62, 4058 Basel, Tel. 061 / 267 86 65 Amt für Sozialbeiträge
  • BL:Sozialversicherungsanstalt, Hauptstr. 109, 4102 Binningen, Tel. 061 / 425 25 25
  • Informationen: Ombudsstelle für Sozialversicherungen und Krankenkassen, Luzern, Tel. 041 / 210 70 55 (Mo bis Fr 9 - 11.30 h)

Aktuell:
Gesundheitstage

Infoseite in Albanisch
http://www.voal-online.ch




top  Zuletzt geändert am 19.03.2007 21:54 Uhr