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Fussangeln im freien Personenverkehr

Das ANAG - Ausländer- und Niederlassungsgesetz - wurde totalrevidiert.

Am 21. Mai 2000 wird sich in der Abstimmung über die Bilateralen Verträge zeigen, wohin die Schweiz sich bewegen will: Rückzug in ein Ballenberg-Museum oder einen vorsichtigen Schritt hin zu unseren Nachbarn tun. Was passiert jedoch mit den Nicht-EU-Bürgerinnen und -Bürgern, die in Europa (inkl. Schweiz) wohnen und arbeiten?

Was unsere 'GastarbeiterInnen' sich seit Jahrzehnten wünschen, wird bei einem Ja zu den Bilateralen Verträgen am 21. Mai 2000 spätestens im Jahre 2006 mit der Einführung der vollen Personenfreizügigkeit Wirklichkeit. Damit werden schrittweise und gegenseitig die Einschränkungen bei der Wahl des Wohn- und Arbeitsortes aufgehoben. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass die Schweiz bis dahin nicht die eingebaute Bremse gegen die 'Überfremdung' wieder angezogen hat und erneut Kontingente für EU-BürgerInnen definiert oder sogar ganz aus dem Vertrag ausgestiegen ist.

Bei einer Annahme der bilateralen Verträge wird das bisher gültige Bundesgesetz über Aufenthalt und Niederlassung der AusländerInnen (ANAG) seine Gültigkeit nur noch für Nicht-EU-BürgerInnen haben. Dieses Gesetz soll einer Totalrevision unterzogen werden und nächstes Jahr bei der Abstimmung über die rechtsbürgerliche Initiative zur Begrenzung der ausländischen Wohnbevölkerung auf 18 Prozent als indirekter Gegenvorschlag dienen. Die Abschotter malen vor allem das Schreckgespenst des freien Personenverkehrs an die Wand.

Eine Expertenkommission hat mittlerweile eine Totalrevision des ANAG ausgearbeitet, welche nach der Abstimmung über die Bilateralen Verträge zur Vernehmlassung kommen soll. Dieser Entwurf ist deshalb geprägt von der restriktiven Handhabung bei der Erteilung von Bewilligungen sowie von verschärften Strafmassnahmen. Der Spielraum für die Bedürfnisse der Wirtschaft nach ausländischen Arbeitskräften blieb dabei tunlichst unberührt.

Die Saisonnierbewilligung soll durch ein Kurzaufenthalterstatut von maximal 2 Jahren ersetzt werden. Die Familienzugehörigkeit müsste mittels gentechnischen Analysen der Familienmitglieder bewiesen werden, um die Erlaubnis für den Familiennachzug zu erhalten. Scheinehen könnten mit Gefängnis bestraft werden, und das Personal von Verkehrsmitteln in Grenzregionen (z.B. TaxifahrerInnen) könnte zu Hilfspolizeidiensten verpflichtet werden. UnterstützerInnen von nicht ordnungsgemäss Eingereisten könnten ebenfalls zu Gefängnisstrafen verurteilt werden. Die Liste der neuerlichen Einschränkungen der Rechte von Nicht-europäischen MigrantInnen liesse sich beliebig verlängern. Freier Personenverkehr für die einen - härtere Regeln für die anderen!

Unter dem Druck von rechts wird allem Anschein nach die Chance verpasst, ein integrales Einwanderungsgesetz zu verabschieden, das die Schweiz als das wahrnimmt was sie ist: ein Einwanderungsland wie alle anderen europäischen Länder auch. Die Schweiz ist abhängig von einer kontinuierlichen Einwanderung und sollte diese vernünftig regeln.

Dabei sollte die möglichst rasche Gleichstellung und Integration im Vordergrund stehen, um die auftretenden Spannungen aus der Begegnung mit dem Fremdsein abzubauen. Statt den erklärten wirtschaftlichen Bedarf über zahllose verschiedene Kategorien von AusländerInnen zu decken, sollte eine Klarheit schaffende Vereinheitlichung angestrebt werden. Nur auf diesem Weg kann das Zusammenleben von weniger Unsicherheiten und Unklarheiten aufgrund des Status quo erlebt werden.

Die Interprofessionelle Gewerkschaft der ArbeiterInnen (IGA) widmet sich dem Thema ANAG als Schwerpunkt. Die Verschlechterung der rechtlichen Lebensgrundlage der ImmigrantInnen zusammen mit den verschärften Arbeitsbedingungen durch das revidierte Arbeitsgesetz gibt einen brisanten Cocktail an Desintegration ab. Um diesen zu entschärfen, muss die ANAG-Revision schon jetzt in die richtige Richtung gelenkt werden!

Nihal Karamanoglu
Hans-Georg Heimann

Veröffentlicht in der A-Post Nr. 1/2000

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